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Montag, 19. Mai 2014, 16:57

Xenon war gestern, LED muss her!

Hallo liebe Leute

Ich habe vor, mein H4 Halogenleuchtmittel gegen eine LED H4 Birne zu ersetzen.

Ziemlich genau diese :

2x H4 CREE LED XENON-WEISS 50W FERN- & ABBLENDLICHT ULTRA HIGH POWER 1800-3600LM | eBay

Da es die Dinger nur paarweise gibt, wollte ich mal fragen, ob noch jemand Interesse hat. Eine hab ich dann auf jeden Fall noch über. Bevor es wieder heißt Xenon und analog anzuwenden LED ist verboten bzw. man hat die selben Voraussetzungen wie beim Auto will ich sagen, stimmt ja garnicht :-P

Ich hab da mal nachgeforscht:

Der Anbau der Beleuchtung muss den § 49a ff. StVZO oder der RiLi 2009/67 EG entsprechen. Nach RiLi 2009/67 EG wird die ECE-R 53.01 als gleichwertig anerkannt. (Die Richtlinie kann ich auf Verlangen auch hochladen, wird aber keiner richtig schlau draus).

Zusammengefasst:

"Bei Nachrüstung von LED- Scheinwerfern für Abblendlicht ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO i. V. 19 (2) StVZO erforderlich, wenn keine Genehmigung für den Anbau vorliegt, da durch den unsachgemäßen Anbau eine Gefährdung zu erwarten ist.

Beim Anbau von LED-Licht muss nämlich nachgewiesen werden dass eine vertikale Neigung des Abblendlichtscheinwerfers bei allen Beladungszuständen zwischen 0,5% und 2,5% eingehalten wird.

Eine Scheinwerferreinigungsanlage fordert die ECE-R 53.01 nicht.

Kann diese Vorgabe für die vertikale Neigung nicht eingehalten werden ist eine automatische Niveauregulierung oder Leuchtweitenregulierung erforderlich.

Bei Motorrädern mit einer Erstzulassung bis zum 24.10.2014 ist eine einfache manuelle Einstellmöglichkeit ausreichend.
Nach diesem Stichtag muss die Leuchtweitenregulierung automatisch erfolgen."

Soviel erstmal dazu. Da die ganze Zeit nur von Abblendlicht geredet wird, gehe ich davon aus, dass Fernlicht egal ist.
Also einbauen, TÜV- Achim nimmt das ab und gut.

Ich muss im Juli zum TÜV, da würde ich das gleich eintragen lassen, macht Achim nicht mit, ist mir das auch egal^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kaiza« (19. Mai 2014, 17:19) aus folgendem Grund: Schriftgröße war zu groß


Y-R1

Black Pumpkin Rider

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Montag, 19. Mai 2014, 17:25

Na dann viel Erfolg beim Einbau der neuen " Erleuchtung" :D
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Anderster93

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Montag, 19. Mai 2014, 18:25

Bin ma Gespannt ob du die sache eingetragen bekommst, normalerweise braucht man da doch n Lichttechnisches gutachten was mehrere tausend teuros kostet.

Und sag dann ma was zu der lichtausbeute, da du an der normalen h4 birne ja nur einen brennpunkt hast und der reflektor is für einen ausgelegt. Kann logischerweise bei mehreren Brennpunkten nicht richtig funktionieren.

Bin da eher skeptisch :P

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Tou

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Montag, 19. Mai 2014, 18:43

-120% Energieverbrauch? Soll heißen die Birne generiert sogar Strom wenn sie leuchtet und lädt mir die Batterie? :D Aber auf der Seite steht ja auch dabei dass die nicht StVO zugelassen ist... Kann ich mir nicht vorstellen, dass das durch den TÜV geht, meiner hat damals schon mit dem LED Standlicht rumgemeckert... Aber trotzdem viel Glück und halt uns auf dem Laufenden! :beer:
 
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JimmyNewtron

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Montag, 19. Mai 2014, 19:49

Geiles Zeug. Bin echt gespannt was der TÜV sagt und drücke mal, nicht ganz uneigennützig, die Daumen
LG
Hans

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Montag, 19. Mai 2014, 20:12

Also ich stelle mir das einfach wie ne normale Eintragung, zB bei nem neuen Lenker vor. Hauptsächlich weil ich meinen TÜV er kenne und ich weiß wie geschmeidig der ist^^

Alles exorbitant teureres lass ich natürlich auch bleiben.

ja -120% Stromverbauch ist schon witzig, aber man kennt ja die Werbestrategien :thumbup:



Zu den Brennpunkten:

Da hab ich auch schon drüber nachgedacht. Bei einer H4 LED Birne wie diese hier:



hast du natürlich komplett Arschkarte. Haufen einzelne Brennpunkte, da kann der Scheinwerfer nix reflektieren und vernünftig auf die Straße bringen.

Aber eine H4 Birne funktioniert ja so:





Wenn jetzt meine beiden Leuchtdioden an der selben Stelle sind, wie meine beiden Glühfäden der H4 Halogenlampe, sollte sich ja an der Reflektion des Lichts nicht viel ändern :wacko:

Aber dann stellt sich wieder die Frage, ob ich mir den Reflektor wegbeame, weil die Diode zu heiß wird :cursing:



In 3 Wochen hab ich Urlaub, da könnte ich mich mal an das Experiment ranmachen.

PS: Urlaub ist nicht umsonst gewählt--> Wer kommt noch zum Onkelz Konzert? :thumbsup: :beer:

Yamaha83

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Montag, 19. Mai 2014, 20:48

Ach Quatsch, was ist schon LED !!!

LASER muss her -- >



Laserlicht im Auto: Audi das Fernlicht im Sommer - Auto & Mobil - Süddeutsche.de

MfG :beer:

JimmyNewtron

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Montag, 19. Mai 2014, 21:43

Aber dann stellt sich wieder die Frage, ob ich mir den Reflektor wegbeame, weil die Diode zu heiß wird

Wenn die so heiß würde, dann wäre es Essig mit der schönen Energieeinsparung. Was den Wirkungsgrad betrifft ist ja gerade die Wärmeentwicklung der Killer bei allen Lampen mit Glühwendel. Also müsste LED auch was die Abwärme betrifft reflektorschoned sein. :-)

Werden solche Multibrennpunkt LED wirklich angeboten? Ist ja der Brüller!
LG
Hans

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Bele69

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Montag, 19. Mai 2014, 22:01

Die Dinger haben und werden keine Zulassung kriegen da sie Blenden hab die bei der Pani drin 8)

Die Leds nach Vorne sind am Schlimmsten................

10

Montag, 19. Mai 2014, 22:17

Klar laserlicht ist auch was feines. Aber finde das mal für die XJ6 :-D
Komischer Artikel, soweit ich weiß war BMW Erfinder und Entwickler vom Laserlicht und der i8 fährt schon. Hatte da auch mal ein interessantes Video.
BMW i. Die BMW Lichttechnologie - von Xenon zu Laserlicht. - YouTube

Diskutieren zwecklos, bin selber BMW Fahrer :-D

Y-R1

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Dienstag, 20. Mai 2014, 06:46

DA bin ich mal gespannt ob das mit legaler Zulassung klappt.
Guter TÜV-Mensch hilft oft, aber leider nicht immer :D
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Dienstag, 20. Mai 2014, 07:55

Wenn du den ganzen Scheinwerfer gegen einen mit LED-Technik tauscht, dann ist es einigermaßen realistisch, dass man dieses eintragen könnte.

Wenn du nur das Leuchtmittel in deinem jetzigen Scheinwerfer tauscht, verlierst du die Betriebserlaubnis.

1. Veränderung der lichttechnischen Anlage (bewusst VERÄnderung)
2. Die Scheinwerfer sind Bauartgeprüft mit einer Halogen H4 Birne und damit nicht für andere Leuchtmittel zugelassen.

LED, Xenon, was weiß ich Kits haben ganz andere Abstrahlcharakteristika.

Ich will da auch nicht reinreden, mach wie du meinst. Schau mal auf ein paar Meter Entfernung kurz in eine LED Taschenlampe und dann renne auf ne Wand. Mal schauen ob du die noch siehst.
Beim Moped ist es dann im Zweifel der Gegenverkehr, auf deiner Seite.

mobi

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Dienstag, 20. Mai 2014, 10:12

Also lt. der EB** Beschreibung steht bei STVO-Zugelassen: "-"
d.h. also NICHT STVO Zugelassen. Statt des "-" wäre wohl besser gewesen zu schreiben "Nein", so wie bei den anderen Punkten z.T. "Ja" da steht...
Wird aber vermutlich so gewollt sein, um in die Irre zu führen. So wie auch die bereits zitierten -120% :-)))
Woher du die Vergleiche zu den EG-Richtlinien nimmst weiss ich nicht, in der Artikelbeschreibung habe ich jedenfalls nichts gefunden, was auf die Erfüllung einer Richtlinie hinweist.

Evtl. hast du das was übersehen oder fehlinterpretiert?

Da fürs Motorradfahren das eingeschaltete Abblendlicht vorgeschrieben ist, ist dies ein wesentlicher Faktor für die Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges und für die Sicherheit.
Entspricht die Beleuchtung nicht den Vorschriften könnte es zu folgender Situation kommen:

- Nach einer Unfallsituation wird das Unfallmotorrad vom Gutachter geprüft und die unzulässige Beleuchtung festgestellt.
- Dann wird geprüft, ob die Beleuchtungssituation maßgeblich/ursächlich für die Unfallsituation war
- Wurde der Gegenverkehr geblendet?
- War die Beleuchtung nicht ausreichend und daher das Motorrad übersehen
- Hat die Beleuchtung den Gegenverkehr irritiert
....

Im schlimmsten (zumindest theoretischen) Fall könnte es so weit gehen, dass die Versicherung leistungsfrei ist, ggf. von dir Regress fordert, da das Fahrzeug nicht in zulässigem Zustand betrieben wurde.

Gab schon einige Thread mit solchen/ähnlichen Themen hier. Solange nicht ganz klar eine E-Kennzeichnung und damit ZUlassung für Sicherheitsrelevante Teile vorhanden ist sollte der Einsatz solcher Teile aus Eigeninteresse gut überlegt sein.

Klar - intressant ist's allemal, aber für einen Einsatz im Straßenverkehr mir persönlich ein viel zu hohes Risiko.

Du solltest bei einer TÜV Prüfung zumindest ausdrücklich auf das geänderte Leuchtmittel hinweisen. Dann kann der Prüfer es gezielt bewerten - und wird wohl eine entsprechende Entscheidung treffen ;-)

Lass uns aber wissen, wie's dir weiter damit geht und wie du dich entscheidest, interessiern würd's mich allemal, wenn ich's auch nicht für mich einsetzen würde.

14

Dienstag, 20. Mai 2014, 20:14

Die EG- Richtlinie, von der ich sprach ist die, die bestimmt wie und welche Beleuchtungseinrichtungen an den Fahrzeugen dran zu sein haben. Punkt.

Darin steht sinngemäß drin, was ich zitiert habe.

NATÜRLICH ist das Zeug nicht zugelassen für den ÖVR, sonst könnte ich mir ja die Faxen mit der Abnahme und dem ganzen Forum Thema sparen. Dann wäre es durch ne E- Nummer ziemlich einfach: einbauen--> losfahren

Wie ne Versicherung versucht möglichst nix zu zahlen weiß ich sehr gut, genauso können die auch zB einen nicht eingetragenen Lenker als Ausrede benutzen.

Also nochmal, ich werde dieses Leuchtmittel einbauen und mir einfach nur die Ausleuchtung angucken. Wenn es mir gefällt, kümmere ich mich um eine offizielle Abnahme, vorausgesetzt es ist für mich Kosten- Nutzen mäßig verhältnismäßig.

Und dann geht's weiter.

Eingeschaltetes Abblendlicht ist übrigens schon ne Weile keine zwingende Voraussetzung. Ein hoch auf das Tagfahrlicht.

X_FISH

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Mittwoch, 21. Mai 2014, 09:29

Der Scheinwerfer selbst (!) muss der ECE entsprechen. Das tut er aber nicht, denn er ist bauartgeprüft für H4.

Also willst du ein nicht geprüftes Leuchtmittel (LED) in einen für H4 bauartgeprüften Scheinwerfer verbauen.

Das wird so nicht klappen. Zumal dem TÜV die Testmöglichkeiten der Ausleuchtung fehlt.

Womit es klappen würde: Nach ECE geprüfter LED Scheinwerfer, also alles aus einem Guss.

Grüße, Martin

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Mittwoch, 21. Mai 2014, 10:10

Ich halte mich diesbezüglich an die Leuchtmittel von Philips, diese haben das grösste Sortiment und versuchen dort alles abzudecken.

Inzwischen werben Sie ja bereits mit "bunten" Lampen ... also solange Philips solche Lampen nicht im Sortiment hat sehe ich ein Einbau im legalen Rahmen eher als kritisch an.

Soweit ich informiert bin haben die meisten dieser LED-Lampen keinerlei Betriebserlaubnis. Die "Hersteller" bzw. Importeure von China-Ware versuchen hier alles um attraktiv auf dem Markt zu sein ... somit geben Sie auch Klevin-Werte von weit über 8000 an, was für Halogen-Lampen technisch gesehen unmöglich ist.

Ich will deinen Optimismus nicht trüben und freue mich auf dein Tüv-Feedback, aber ich fürchte das die Investition leider umsonst war. :(

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Mittwoch, 21. Mai 2014, 10:16

Direkt aus der Beschreibung deines Links:

  • [size=small]Maße: Ø 46,7 x 93,2 mm[/size]
  • [size=small]RoHS konform: ja[/size]
  • [size=small]CE-geprüft: ja[/size]
  • [size=small]StVO-zugelassen: -[/size]
  • [size=small]Einfache Plug&Play-Lösung[/size]
Wie dort angegeben erfüllen die Lampen zwar die Prüfnormen bezüglich RoHS & CE und haben somit eine gültige Konformitätserklärung, jedoch wurde keine Angabe bezüglich der Freigabe im Strassenverkehr gemacht. Hinter dem Punkt "StVO-zugelassen" steht lediglich ein "-" ... wären diese LED-Birnen legal würde der Importeur sicherlich auch hier das entsprechende "ja" deklarieren und nicht nur "keine Angabe".

Entsprechend ist hier wahrscheinlich schon die Antwort :(

Ein Blick in die Bedienungsanleitung (sofern vorhanden) wird wahrscheinlich offenbaren das sie nicht zugelassen sind oder "nur für Show-Car Zwecke ausserhalb der gültigen StVO" zugelassen sind.



Nordmann

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Mittwoch, 21. Mai 2014, 10:23



Wie ne Versicherung versucht möglichst nix zu zahlen weiß ich sehr gut, genauso können die auch zB einen nicht eingetragenen Lenker als Ausrede benutzen.




...was die garantiert auch machen ! :D Gerade weil man weiß, wie die Ticken ist Dein Vorhaben ein ganz schönes Spiel mit dem Feuer.
wer später bremst fährt länger schnell :whistling:

omega

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Mittwoch, 21. Mai 2014, 10:37

also erst mal eine -120% einsparung ist eine negativ einsparung und entspricht somit erhöhtem Verbrauch, so wie das Bremsen in der Physik auch eine negative Beschleunigung ist.

Jetzt mal unabhängig davon ob du deinen Tüver kennst und der dir das durch irgend einen Verwandschaftsgrad oder der Gleichen einträgt, so ist eine LED Glühbirne in dem bereich wo du sie einsetzen willst zu den bedingungen einfach fail. Du hast bei einer LED Glühbirne mehrere Leuchtquellen die Reflektiert werden in vielen tollen Winkeln werden sie dann von deinem Reflektor abgestrahlt und du erhältst Diffuses Licht. Diffuses Licht soll dir welchem zweck dienen? mehr Lichtstreuung und weniger Wirkung? oder war es dein Wunsch weniger in die Weite und dafür mehr vom Straßengraben zu sehen?

Zudem was soll eine Energieeinspa<rung bei einem Motorrad bezwecken meinst du dadurch weniger Benzin zu verbrauchen?
Schmarn, im endeffekt tut es einer Batterie gut entladen und geladen zu werden, in einem gewissen rahmen bis 20% der Leistung wie ein trainierter Muskel quasi.

Zu dem Oben erwähnten Laserlicht mal ne Frage, hat sich da jemand mit auseinander Gesetzt? weil ein Laser ist gerichtetes Licht das durch ein Laser Medium das gepumpt wird fokusiert ausgegeben wird. Zum Pumpen eines Lasermediums werden unter anderem auch LEDs verwendet.
Aber wie soll das gehen mit dem Laserlicht im Auto? hab ich dan nur einen 100stel cm punkt vor mir sichtbar und wenn mir da wer in die Quere kommt Schneid ich ihn ab oder wird der Laserstrahl der unter hohem Energie Aufwand hergestellt wird diffusiert um eine Streuung zu erreichen?
Dazu noch erwähnt is ein ser meines Wissens in frequenzen die Wir gar nicht sehen können stichwort Ultraviolett und so und meist nur mit einem Laserpointer dzur Positionierung ergänzt.


20

Mittwoch, 21. Mai 2014, 11:06

@ Omega deinen kompletten Eintrag hättest du dir sparen können, wenn du mal auf Links klicken würdest. Oder aufmerksamer lesen.

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