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sheogorat

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Donnerstag, 22. September 2011, 08:32

Radar-/Lasermessung Grundsatzfrage

Hallo liebes Forum,

habe gestern einen schönen Brief von unserer Bußgeldstelle bekommen...
und es gleich vorweg zu nehmen, es ist nichts dragisches..."nur" 15€ weil ich in geschlossener Ortschaft bei einem Tempolimit von 50 km/h mit 7km/h drüber war.

In dem Schreiben geht hervor das sie mit einem Lasermessgerät am 02.09. auf einer Straße gestanden haben in dem es auch einen 70er Bereich gibt.

Ich glaube es macht ohnehin keinen Sinn diese 15€ nicht zu bezahlen und Widerspruch einzulegen, jedoch stellt sich mir jetzt die grundsätzliche Frage,
ob es rechtens ist ohne Nachweis, also rein mit der Behauptung ich sei 7km/h ohne genaue Ortsangabe, zu schnell gewesen und mich daraufhin zu belangen.
Zum Anderen wer sagt mir, dass sie mich nicht sogar im 70er Bereich gelasert haben?

Also wie schon gesagt mir geht es hier jetzt nicht um die 15€, vielmehr um die Frage ob und welche Beweise sie mir vorlegen müssen.

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Donnerstag, 22. September 2011, 08:41

Also wenns im Sinne einer Laserpistole war, brauchste keine Angst haben. Das kann ja jeder sagen das die dich gemessen haben, und dabei wars evtl jemand anders. Bei einer Messung mit Pistole müssen sie dich anhalten. Es gibt jedoch Blitzer die mit Laser arbeiten, aber wenn du im Anschreiben kein Foto hast, is die Sache für dich gegessen.

Rene J.

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3

Donnerstag, 22. September 2011, 08:41

Lies dir das Schreiben nochmal genau durch, da steht genau drin, wo sie dich erwischt haben.

Meistens so "Straße xy, Höhe Sandsteinbucht" ;)

Des Weiteren sind auch amtliche Zeugen genannt, mit denen ist das "rechtens".

Wenn sie aber kein Foto haben, kannst du sagen, dass du nicht gefahren bist. Haftbar ist für Geschwindigkeitsübertretungen nämlich der Fahrer, nicht der Halter.

dodu3112

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Donnerstag, 22. September 2011, 08:43

Interessante frage, aber ich weiss es nicht genau.
Ich denke aber ein Beweis zumindest Foto müssten sie schon haben, ok hier bist du gelasert worden. Dann kenne ich es nur das man sofort an der nächsten Kreuzung angehalten wird.

Wenns ein Blitzer war, dann kannst du das Foto anfordern.

-- --

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Donnerstag, 22. September 2011, 08:50

Ich glaube nicht das die Sache mit Zeugen anders wäre oder? Ich mein wenn sich 3 Polizisten mal angenommen aus Neid oder was auch immer vornehmen dich in die Pfanne zu hauen...
ich glaub sowas wird abgewiesen. Zumal höre/lese ich das zum ersten mal das man Post von ner Lasermessung bekommt. Ich halte das für reine Willkür...kann mich aber Irren

Gruß

dodu3112

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Donnerstag, 22. September 2011, 08:51

so sehe ich das auch sorran, könnt ja jeder sagen wir haben sie dort und dort gemessen.

-- --

sheogorat

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Donnerstag, 22. September 2011, 09:06

Lies dir das Schreiben nochmal genau durch, da steht genau drin, wo sie dich erwischt haben.

Meistens so "Straße xy, Höhe Sandsteinbucht" ;)

Des Weiteren sind auch amtliche Zeugen genannt, mit denen ist das "rechtens".

Wenn sie aber kein Foto haben, kannst du sagen, dass du nicht gefahren bist. Haftbar ist für Geschwindigkeitsübertretungen nämlich der Fahrer, nicht der Halter.
Ja die Straße ist angegeben + "in Höhe DB-Brücke" und da ist genau mein Problem, diese Stelle ist eigentlich 70er Bereich und erst nach der Brücke gehts wieder in den 50er hinein.
Ich denke fast das die am Übergang 70 zu 50 gestanden/gemessen haben.
Ein Zeuge ist in dem Schreiben auch benannt aber der kann ja sonst was aussagen da am Gerät abgelesen zu haben.

Werd heut Nachmittag noch mal genau die Gerätebezeichnung posten, hab momentan das Schreiben nicht dabei.

Rene J.

unregistriert

8

Donnerstag, 22. September 2011, 09:23

Die müssen 150m Abstand zum Schild halten.

Aber entweder du legst einspruch ein oder du zahlst, lang rumdiskutieren bringt nix, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen...

tourmaster

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9

Donnerstag, 22. September 2011, 09:56

Bei einer Lasermessung müssen sie dich eigentlich direkt noch vor Ort anhalten, da ja das Beweismittel fehlt.
Du könntest ja zum Beispiel sagen, das du an diesem Tag gar nicht gefahren bist.

10

Donnerstag, 22. September 2011, 10:23

Aber entweder du legst einspruch ein oder du zahlst, lang rumdiskutieren bringt nix, da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen...



Dem schließe ich mich an. Des weiteren, beim Lasern wird man ja raus gezogen um die Identifikation des Fahrers machen kann. Wenn dies nicht geschieht, kann gesagt werden das man nicht selbst gefahren ist. Evtl berufen die sich dann auf ein "Fahrbuch" aber ich würde trotzdem erst mal Einspruch einlegen. Somit hast du auch n bissal mehr zeit dir das durch den Kopf gehen zu lassen. Und die beweise müssen, soweit ich weiß, dann auch von der Polizei vorgetragen werden.

Ulli1608

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Donnerstag, 22. September 2011, 10:33

Hi, ich hatte den Fall auch schon. Bei mir waren es 27 km/h. Hab Einspruch eingelegt und wurde dann eingestellt. LG Ulli

Breeze

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Donnerstag, 22. September 2011, 10:47

Ich wurde vor gut nem Monat und ner Woche aus nem VW Caddy heraus von vorne geblitzt.. Hatte mich geärgert, da ich gelesen habe, dass die nun auch von hinten "nachblitzen" aber bisher kam nix.. Glück gehabt denke ich..
Steffen in deinem Fall würde ich mal Einspruch, wie Ulli, einlegen. Dann kannst du herausfinden ob bzw wo sie dich wohl geblitzt haben und am Ende gäbe es wirklich die Variante, dass du ein Fahrtenbuch führen musst, da sie nicht beweisen können, dass du es warst :P
:beer:

Ulli1608

unregistriert

13

Donnerstag, 22. September 2011, 11:41

Hab noch ne Variante für die Zukunft für dich. Beantrage einfach für dein Auto/ Motorrad eine Auskunftssperre auf Leib und Leben.musst du aber erst für deinen Perso auf der Gemeinde machen lassen unter Angabe von guten Gründen. Dann geht das auch bei deinen Fahrzeugen. Ist zwar ne ziemliche Aktion, aber wenn du das mal hast bekommst du nur noch sehr selten Blitzrechnungen, da die Verkehrsueberwachungsdienste die gleiche Aktion haben und die Auskunft deiner Personalien schriftlich beantragen muessen und dann wirst du erstmal angeschrieben ob du mit der Herausgabe einverstanden bist. Hab das für mich gemacht und es wirkt wahre Wunder. LG Ulli :wink:

dodu3112

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Donnerstag, 22. September 2011, 11:46

Dann nenn uns mal gute Gründe ;D Klingt ja gut

-- --

Ulli1608

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15

Donnerstag, 22. September 2011, 12:18

Ach, das ist ganz einfach. Du bekommst eine Liste mit zehn fragen, die du mit zutreffend oder nicht zutreffend ankreuzt und danach musst du noch eine persönliche Begründung schreiben. Ich habe einfach geschrieben, dass ich ein Stalking Opfer bin und meine Ehe dabei ist durch die Stalking Attacken kaputt zu gehen. Kannst ja auch schreiben, dass du dich bedroht fühlst durch jemandem aus deinem Bekanntenkreis. War bei mir mit Abgabe des Papiers sofort eingerichtet, zwei Tage später kam die schriftliche Bestätigung. LG Ulli

dodu3112

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Donnerstag, 22. September 2011, 12:23

Hat das was gekostet? Wär ne überlegung wert :D

-- --

Ulli1608

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17

Donnerstag, 22. September 2011, 12:27

Nein, nur ein Lächeln der Dame gegenüber, die deinen Antrag bearbeitet. :P

paw29

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Donnerstag, 22. September 2011, 12:29

ihr suderanten in deutschland ;) bei uns im össi-land genügt das fachkundige auge :crazy: einer herrn der rennleitung, der einwandfreimit freiem auge (ja, wirklich, es genügt eines) feststellen kann, dass du um 12,345 km/h schneller gefahren bist als erlaubt. damit die herren so gut ausgebildet werden ist natürlich ein bißchen geld notwendig, welches durch die freiwillige spende ab € 35 hereinkommt. so ist das bei uns, professionell und effizient, ohne wenn und aber :D
bikergruß :hi:

Breeze

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Donnerstag, 22. September 2011, 12:47

Stimmt, das hatte ich vergessen :D Das ist echt die Beste Geschwindigkeitsmessung! :D:D
:beer:

Ulli1608

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Donnerstag, 22. September 2011, 12:54

:wand: Ihr Oesis seit schon ein witziges Folk ;-) aber ihr habt unbestritten die geilsten Straßen ;-)

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