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X_FISH

Der, der nie eine XJ6 hatte und trotzdem hier ist

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Dienstag, 7. Januar 2014, 15:03

Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt?

Besitzer der XJ 6 sind, weil die offen »nur« 57 kW hat, nicht von der Problematik betroffen. Aber vielleicht ist es ja trotzdem für den einen oder anderen hier im Forum interessant.

Gerade wenn es beispielsweise um das Planen einer Tour geht und einer der Mitfahrenden hat den A2 und eine Maschine, welche offen über 70 kW hat. Denn: Was in Deutschland legal ist, ist im Ausland nicht legal.



Wer sich beispielsweise auf einer auf 35 kW gedrosselten Yamaha R6 und nur dem Führerschein Klasse A2 in Österreich oder der Schweiz bewegt, der sollte nur auf dem Sitzbrötchen als Sozius unterwegs sein.

Denn der A2 berechtigt auch Ausländer nicht dazu in Österreich und der Schweiz eine Maschine zu führen, welche ungedrosselt über 70 kW hat.

Warum dem so ist und die Hintergründe habe ich (ein klein wenig ausführlich) in meinem Blog erläutert:

www.600ccm.info - Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt?

Grüße, Martin

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RJ19

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Dienstag, 7. Januar 2014, 15:13

Jetzt darf man nichtmal mehr Motorrad fahren wo man will... :P

X_FISH

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Dienstag, 7. Januar 2014, 15:22

Jetzt darf man nichtmal mehr Motorrad fahren wo man will... :P


Doch. Aber nicht was man will. Aber das war früher auch schon so. Da wollten auch immer alle wie Rennfahrerlegenden eine entsprechend motorisierte Maschine haben und deshalb wurde der Stufenführerschein mit seinen 25 kW eingeführt. Jetzt sind's 35 kW - aber die Maschine darf offen eben nicht mehr als 70 kW haben. EU-weit - außer in Deutschland... Und so kommt das Problem ja überhaupt erst zustande.

Grüße, Martin

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Strahlemannsci

Max90

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Dienstag, 7. Januar 2014, 16:02

Das man nicht alles in Österreich und Schweiz bewegen darf, war aber meines Erachtens vor der A2 Regelung auch schon so.

Die sind ja davon nicht betroffen, womit ich sagen will die Problematik müsste zwischen 25KW und 35KW in Ö/S die gleiche sein wie vor dem 19.01.13 oder Irre ich mich da?

Aber schöne und informative Zusammenfassung :thumbup:
Gruß Max :beer:

Y-R1

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Dienstag, 7. Januar 2014, 16:18

Ich kenne noch die erste Stufe: 20 KW( 27 PS).
Aber in deutsvhland durfte man auch damals schon ne ZZR 100 auf 27 PS drosseln von ursprünglich 150.
VG
Stefan
Zum Glück habe ich damit keine Probleme.
Ich habe mit 18 Klasse 1 unbeschränkt gemacht :thumbsup:
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X_FISH

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Dienstag, 7. Januar 2014, 17:44

Das man nicht alles in Österreich und Schweiz bewegen darf, war aber meines Erachtens vor der A2 Regelung auch schon so.


Das betraf den A1 in Österreich (wenn man unter 18 war nicht legal).

Der A beschränkt aus Deutschland war in .at kein Problem. Höchstens wenn zwei Jahre vorbei waren und man ihn nicht hat umtragen lassen. Denn dann war das Feld hinter dem A leer (kein Datum drin). Das konnte dann für Verwirrung sorgen. Aber war eigentlich auch bekannt.
_____

Ich kenne noch die erste Stufe: 20 KW( 27 PS).
Aber in deutsvhland durfte man auch damals schon ne ZZR 100 auf 27 PS drosseln von ursprünglich 150.


Die Zeiten sind jetzt beim A2 vorbei. Vermutlich nicht ohne Grund...

Grüße, Martin

RJ19

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Samstag, 11. Januar 2014, 12:51

Was kommt auf einen zu wenn man sich dennoch in Östereich mit einer Maschine aufhält die man eigendltich nicht fahren darf?
Ist ja eigentlich fahren ohne FE? Aber in DE wärs ja gültig...

X_FISH

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Samstag, 11. Januar 2014, 13:58

Was kommt auf einen zu wenn man sich dennoch in Östereich mit einer Maschine aufhält die man eigendltich nicht fahren darf?


Da bin ich leider überfragt, mir hat auch keine der Stellen mitgeteilt was eine Folge sein kann. In der Schweiz sind via Google saftige finanzielle Strafen zu finden, zu Österreich habe ich einen älteren Beitrag gefunden:

Zitat

ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka warnt vor rechtlichen Folgen: " Unwissen, Leichtsinn oder Ignoranz schützen vor Bestrafung nicht." Das Fahren ohne Führerschein ist ein schweres Verkehrsvergehen, entsprechend hoch ist der Strafrahmen. Wer beim ersten Mal erwischt wird, zahlt zwischen 363 und 2.180 Euro. Beim zweiten Mal blüht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Und beim dritten Mal kann es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe setzen. "Darüber hinaus drohen bei einem Unfall noch schwerwiegende versicherungsrechtliche Konsequenzen. Der 'Schwarzfahrer' muss nämlich die Schäden des Unfallgegners aus eigener Tasche bezahlen. Werden einem Beteiligten bleibende körperliche Schäden zugefügt, zahlt man sein Leben lang", warnt die Club-Juristin abschließend.


Quelle: http://www.auto-motor.at/Auto-Service/Fuehrerschein/Fahren-ohne-Fuehrerschein.html (2008)

Ist ja eigentlich fahren ohne FE? Aber in DE wärs ja gültig...


Das Eine ist, bei einer Verkehrskontrolle erwischt zu werden. Aber auch anderweitig können Probleme entstehen: Was sagt die Versicherung bei einem verschuldeten, was bei einem unverschuldeten Unfall?

In einem anderen Forum beharrt jemand darauf, eine rechtsverbindliche Auskunft zu haben. Somit könne man niemandem etwas anhaben und das wiederum nahm jemand anderes zum Anlass einen Kommentar zu posten »Da nimmt man einfach einen guten Anwalt, der haut einen da in jedem Fall raus!«.

Meine Frage welcher seiner Anwälte auch in Österreich seine Rechte vertreten darf blieb dann aber unbeantwortet. Vermutlich also zuviel Gerichtsverhandlungs-Dokusoaps am Nachmittag angeschaut und aufgrund dieses »Fachwissens« dann mal schnell einen Kommentar geschrieben. Das Internet ist ja geduldig...

Grüße, Martin

Y-R1

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Samstag, 11. Januar 2014, 14:28

Ist doch irgendwie strange, europaanpassung und dann so eine Situation,

man hat dem a2 Führerschein und durch deutsche Sonderregelung ist man woanders in der eu
Nicht legal unterwegs
man hat dann den Führerschein für 48 ps aber nicht für jedes mopped ?(
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X_FISH

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Samstag, 11. Januar 2014, 15:07

Richtig. Somit ist der deutsche Alleingang zwar nachvollziehbar (35 kW sind 35 kW), aber der mutmaßlich vorhandene Hintergedanke wurde ausgehebelt.

Ich habe es in einem anderen Forum schon geschrieben: Wer keine auf 35 kW gedrosselte Yamaha R1 in der Garage stehen hat, der kann auch keine R1 mal eben mittels Entfernen des mutmaßlich als Drossel verwendeten Gaswegbegrenzers auf deutlich über 100 kW bringen.

Schaut man sich an wie normal es doch war eine 125er von 80 km/h auf ca. 120 km/h zu bringen (YZF-R 125) und dies i.d.R. damit einherging, dass der Fahrer sich ganz sicher war damit problemlos umgehen zu können -> was ist dann mit dem Risikobereiten 18jährigen, welcher nach 2 Wochen Frust mit dem Gaswegbegrenzer mal eben das Bleich ausbaut?

Grüße, Martin

MaryJo

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Sonntag, 12. Januar 2014, 22:15

Da ich mich mit dem Thema auch etwas beschäftigt habe:

Ich habe bei der Polizei (Ö) nachgefragt, der Polizist hat dann, weil es ihn selber interessiert hat, bei seinem Vorgesetzten nachgefragt. Ergebnis: damit hat sich unsere Polizei noch nicht wirklich befasst.

Wegen der Versicherungsfrage: ich hatte diesen "ominösen" Code 111, damit durfte ich in Ö, nicht aber in D 125er mit 15 PS fahren. Da ich grenznah zu D wohne, habe ich mal bei meinen beiden Versicherungsmenschen nachgefragt, was bei einem Unfall auf mich versicherungstechnisch zukommen würde. Mir wurde von beiden mitgeteilt, dass dies "lediglich" verkehrsstrafrechtliche Folgen haben würde, versicherungstechnisch wäre das abgedeckt. Dies deshalb, da ich ja eine FE nach österreichischem Recht habe und sich das versicherungstechnisch daher nicht negativ auswirken würde. Ob diese mündlich gegebene Aussage nun richtig ist - ich weiß es nicht, wurde mir nur von 2 Leuten unabhängig so erklärt.

Ist halt blöd, dass Deutschland da einen "Alleingang" gemacht hat - die Frage, wozu es eine EU-Richtlinie gibt, stelle ich jetzt nicht ;-)
Netten Gruß
Maria

Ich lebe nicht um so zu sein, wie andere mich gerne hätten.

X_FISH

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Montag, 13. Januar 2014, 08:13

[...] Mir wurde von beiden mitgeteilt, dass dies "lediglich" verkehrsstrafrechtliche Folgen haben würde, versicherungstechnisch wäre das abgedeckt. [...]


Ist bei deutschen Versicherungen anders. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, ermöglicht der Versicherung in Regress zu gehen. Sprich: Der Geschädigte wird von der Versicherung ausbezahlt, aber die Versicherung versucht sich dann das Geld wieder vom Fahrer ohne Fahrerlaubnis zu holen.

Dies ist jedoch auf maximal 2x 5'000 Euro bei einem Fall gedeckelt. 2x, da aufgrund von sogenannten Obliegenheitsverletzungen der Regressanspruch entsteht.

Beispiel für einen Fall mit Alkohol am Steuer:

-> Unfall nach Alkoholfahrt: 10.000,- € Regress des Haftpflichtversicherers gegen Kfz-Führer und Versicherungsnehmer?

Allgemeine Infos (z.B. Höchstgrenzen wie die 10'000 Euro):

-> Kfz-Haftpflichtversicherung - Regress nach Unfallflucht oder Alkoholunfall - Rechtsanwalt Kotz Kreuztal / Siegen

Wie das nun bei einem Unfall mit A2 im Ausland aussieht -> da werden wir wohl weiter abwarten müssen und hoffen, dass niemand einen Beispielfall verursacht.

Grüße, Martin

Y-R1

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Montag, 13. Januar 2014, 08:34

Also die Versicherung wird sicherlich erstmal zahlen und dann den verdiicherungsnehmer in regress nehmen wie mMartin sschon geschrieben hat,
ich würde das nicht in kauf nehmen,
trifft ja aber auch nur Fahrer die ein mopped gedrosselt haben dass offen mehr als 70 kw hat,
vg
Stefan
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Montag, 13. Januar 2014, 11:03

Das ist ja ne ganz verzwickte Geschichte auf die ich selber gar nicht gekommen wäre. ?(
Jetzt hab ich bei mir den Fall, dass wird im Sommer nach Italien fahren wollen und haben einen mit A2 Führerschein aber Maschine größer als 70 kW wenn ungedrosselt... X(

Hat jemand ne Idee was einem in Italien da passiert??? Die sind ja mit Strafen oft recht hart.
Es gibt 2 Möglichkeiten Karriere zu machen. Entweder leistet man wirklich etwas oder man behauptet etwas zu leisten. Ich rate zu ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.
Danny Kaye

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Montag, 13. Januar 2014, 11:34

Wird in Italien sicher dass gleiche Problem sein.
ist nur in Deutschland unkritisch.
VG
Stefan
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Nordmann

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Montag, 13. Januar 2014, 11:36

Das ist ja ne ganz verzwickte Geschichte auf die ich selber gar nicht gekommen wäre. ?(
Jetzt hab ich bei mir den Fall, dass wird im Sommer nach Italien fahren wollen und haben einen mit A2 Führerschein aber Maschine größer als 70 kW wenn ungedrosselt... X(

Hat jemand ne Idee was einem in Italien da passiert??? Die sind ja mit Strafen oft recht hart.


... hast Du keine XJ6 - N, wie im Profil beschrieben ? Dann nimm doch einfach die. :whistling:
wer später bremst fährt länger schnell :whistling:

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Montag, 13. Januar 2014, 11:45

Hi Lars,
ich vermute die fahren mit mehreren Moppeds und einer davon hat wohl die beschriebene Problematik.
48 PS drosssel mit A2 FS und Mopped , dass ungedrosselt mehr als 70 KW hat.
VG
Stefan
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Nordmann

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Montag, 13. Januar 2014, 11:48

Hi Lars,
ich vermute die fahren mit mehreren Moppeds und einer davon hat wohl die beschriebene Problematik.
48 PS drosssel mit A2 FS und Mopped , dass ungedrosselt mehr als 70 KW hat.
VG
Stefan


..oh, okay ... sorry - nicht richtig gelesen :whistling:
wer später bremst fährt länger schnell :whistling:

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Montag, 13. Januar 2014, 12:02

Hi Lars,
ich vermute die fahren mit mehreren Moppeds und einer davon hat wohl die beschriebene Problematik.
48 PS drosssel mit A2 FS und Mopped , dass ungedrosselt mehr als 70 KW hat.
VG
Stefan
:thumbsup: Genau so ist es. Ich hab meine XJ6 und damit meine Ruhe. Aber guter Kumpel halt nicht, der hat jetzt ein Problem 8|

Hab mal gelesen das in Italien für jede Kleinigkeit dein Moped einbehalten wird. Da wäre ich lieber vorsichtig...
Es gibt 2 Möglichkeiten Karriere zu machen. Entweder leistet man wirklich etwas oder man behauptet etwas zu leisten. Ich rate zu ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.
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Montag, 13. Januar 2014, 12:07

Zur Not muss er sich ein passendes Mopped leihen.
Aber das wäre sicher auch blöd.
Ich bin froh, dass ich von Anfang an jedes Mopped fahren durfte, :D
VG
Stefan
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70 kW, A2, Führerschein, Österreich, schweiz

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