fast waagrecht ?
Wurde bisher nur von vorne geblitzt, aber ich denk mal das wenn du dich an die Richtlinie hält wie weit das Kennzeichen, geneigt werden darf. Hat die Polizei kein Problem das abzuknipsen.
3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
…
3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.